
Privat- und Firmenkunden
Welche Objektunterlagen werden benötigt?
Welche Arten von Immobilien werden bewertet?
Bewertet werden alle Arten von Immobilien im In- und Ausland. Vom selbstgenutzten Einfamilienhaus bis zur Golfanlage. Ein besonderer Schwerpunkt des Büros ist die überregionale Bewertung von Gewerbe-, Industrie- und Spezialimmobilien (Gastronomie-, Freizeit- und Sozialimmobilien). Hier können umfangreiche Referenzen vorgelegt werden.
Wo werden Immobilien bewertet?
Wohnimmobilien werden im gesamten Bundesgebiet bewertet. Gewerbeimmobilien und Industriegrundstücke werden bundesweit und auch im europäischen und außereuropäischen Ausland bewertet. Interne und externe Datenbanken sowie Recherchen bei örtlichen Gutachterausschüssen, Behörden, statistischen Landesämtern und Industrie- und Handelskammern gewährleisten realistische Bewertungsergebnisse.
Wer sind die Auftraggeber?
Zu den Auftraggebern zählen vor allem Bankinstitute, Versicherungen und Insolvenzverwalter, aber auch Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Gebietskörperschaften, Privatpersonen und Gerichte.
Wann ist ein Sachverständigengutachten erforderlich?
Hauptsächlich zur Schätzung des Immobilienwertes zu einem in der Gegenwart oder Vergangenheit liegenden Stichtag. Der Schätzwert kann zur Beurteilung der Werthaltigkeit einer dinglichen Sicherheit dienen, zur Schlichtung bei der Verteilung von Vermögenswerten im betrieblichen oder familiären Umfeld oder zu Zwecken des Verkaufs. Ein professionelles Gutachten kann also Zeit und Geld durch Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen oder gar von Gerichtsverfahren sparen. Ein Gutachter wird für seine Neutralität bezahlt. Die Honorare richten sich in der Regel nach der branchenüblichen Honorarordnung.
Wozu einen vereidigten bzw. zertifizierten Sachverständigen beauftragen?
Ein öffentlich bestellter und vereidigter bzw. zertifizierter Sachverständiger hat seine besondere Sachkunde, welche seinen Wissensstand von dem sonstiger Sachverständiger abhebt, vor einer Prüfungskommission unter Beweis stellen müssen. Seine Ausbildung, langjährige Berufserfahrung und die persönliche Integrität wurden geprüft. Ständige Weiterbildung ist obligatorisch. Gutachten von vereidigten Sachverständigen genießen im allgemeinen Geschäftsverkehr eine besonders hohe Glaubwürdigkeit. Nach den Prozessordnungen sollen Gerichte nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragen.
Was ist ein Chartered Surveyor?
Chartered Surveyors sind Mitglieder der im Jahre 1868 gegründeten Royal Institution of Chartered Surveyors – RICS – (London), das 1881 die königliche Charta erhielt. Das Institut hat zurzeit etwa 140.000 Mitglieder in über 100 Ländern und stellt international eine anerkannte Organisation mit der Gewähr für eine große Leistungsbreite und hohe Qualitätsstandards in der Immobilienwirtschaft dar.
Der traditionelle Qualifikationsweg geht über ein akkreditiertes Studium und das anschließende APC-Verfahren (Assessment of Professional Competence). Nur Chartered Surveyors dürfen die Berufsbezeichnung MRICS (Professional Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors) oder – nach mindestens 5 Jahren als qualifiziertes Mitglied und entsprechender Eignung – FRICS (Fellow of the Royal Institution of Chartered Surveyors) führen.
Chartered Surveyors müssen die strengsten Verhaltensregeln („Code of Ethics“) beachten, um den Interessen der Kunden und der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Chartered Surveyors verfügen über umfassende Kenntnisse in allen Bereichen von Grundbesitz, Immobilien und Bauprojekten. Sie verstehen sowohl die Immobilienwirtschaft als auch die fachbezogene Gesetzgebung, die wesentlichen Dienstleistungsbereiche, sowie die Wirtschaftlichkeit von Konstruktion, den Erwerb, die Verwaltung, die Bewirtschaftung, die Bewertung und den Verkauf von Immobilien.
Wie ist die Neutralität des Sachverständigen gewährleistet?
Gerät ein vereidigter Sachverständiger in einen Interessenkonflikt oder ist seine Neutralität anderweitig gefährdet, muss er den Auftrag ablehnen. Andernfalls riskiert er den Verlust seiner beruflichen Existenz z.B. durch Entziehung seiner öffentlichen Bestellung. Außerdem haftet er persönlich für Fehlbewertungen.
Wo liegen die fachlichen Grenzen des Sachverständigen?
Auf einige Einflussfaktoren kann in einem Wertgutachten nicht abschließend eingegangen werden. Zum einen, weil die Gutachten ohne Entnahme von Materialproben, das heißt zerstörungsfrei durchgeführt werden, zum anderen, weil das Bestellungsgebiet des Sachverständigen begrenzt ist. Dies betrifft etwa die Prüfung der Altlastenfreiheit und der Tragfähigkeit des Baugrundes, statische Fragen des Bauwerks, den Schadstoffgehalt von Baustoffen, detaillierte Bauschadensbewertungen oder die Wertermittlung von betriebsspezifischen Einrichtungen wie Produktionsanlagen. Diesbezüglich besteht eine enge Kooperation mit einem Kreis qualifizierter Sachverständigen, die im Einzelfall hinzugezogen werden können.










